Stand: 3/2025
1. Grundlagen und rechtliche Verankerung
Das Führungshandeln am Märkischen Gymnasium Wattenscheid orientiert sich am Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), insbesondere an den Vorgaben zur Schulentwicklung, Qualitätssicherung und Personalführung. Laut § 59 SchulG NRW obliegt der Schulleitung die pädagogische, organisatorische und administrative Gesamtverantwortung für die Schule. Dies schließt insbesondere die Förderung von Unterrichts- und Schulentwicklung, die Unterstützung des Kollegiums sowie die Zusammenarbeit mit Eltern und Schülerinnen und Schülern ein.
Die pädagogische Führung umfasst dabei insbesondere:
- die Entwicklung und Sicherung der Unterrichtsqualität,
- die Förderung einer lernförderlichen Schulkultur,
- die Unterstützung und Weiterentwicklung des Kollegiums,
- die Gestaltung und Weiterentwicklung des Schulprogramms sowie
- die Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Partnern.
2. Zielsetzungen
- Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität
- Förderung eines qualitativ hochwertigen, kompetenzorientierten Unterrichts
- Stärkung innovativer Lehr- und Lernkonzepte
- Unterstützung der Lehrkräfte durch Fortbildungen, Feedbacksysteme und Hospitationen
- Schaffung einer wertschätzenden und lernförderlichen Schulkultur
- Förderung eines respektvollen und unterstützenden Miteinanders
- Weiterentwicklung von Konzepten zur individuellen Förderung und Differenzierung
- Sicherstellung eines funktionierenden Konfliktmanagements und Beschwerdemanagements
- Weiterentwicklung und Professionalisierung des Kollegiums
- Systematische Personalentwicklung mit Schwerpunkt auf Fortbildungen und Coaching
- Förderung kollegialer Zusammenarbeit und schulinterner Arbeitsgruppen
- Unterstützung neuer Kolleginnen und Kollegen durch ein Mentoring-System
- Kooperative Schulentwicklung und Netzwerkarbeit
- Kontinuierliche Fortschreibung des Schulprogramms auf Basis evaluierter Prozesse
- Zusammenarbeit mit Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie externen Partnern
- Förderung der Partizipation und Mitgestaltung durch alle schulischen Akteure
3. Standards mit konkreten Beispielen
1. Unterrichtsentwicklung und Qualitätssicherung
- Die Unterrichtsqualität wird durch schulinterne Lehrpläne, Leistungskonzepte und regelmäßige Hospitationen mit Feedbackgesprächen gesichert.
→ Beispiel: Mindestens zwei kollegiale Hospitationen pro Halbjahr mit anschließender Reflexion im Rahmen dienstlicher Beurteilungen (Referendarinnen und Referendare, Vorsitz im Staatsexamen, Beurteilung nach dem ersten und dritten Jahr der Probezeit, im Rahmen von A14 Revisionen und Leistungsberichten für A15 Revisionen sowie Teilnahme an A15 Revisionen).
- Innovative Unterrichtsformen und digitale Lernkonzepte werden kontinuierlich durch schulinterne Lehrkräftefortbildungen an zwei pädagogischen Tagen im Jahr, (anlassbezogene) Mikrofortbildungen und kollegiumsweite Fortbildunglizenzen (fobizz) gefördert (vgl. dazu auch Fortbildungskonzept und –planung).
→ Beispiel: Regelmäßige Lehrerfortbildungen zu digitalen Tools wie Moodle/Logineo, Padlet/TaskCard, OneNote oder KI-gestütztem Lernen.
- Lehrkräfte tauschen sich regelmäßig pädagogischen Teams aus.
→ Beispiel: Einführung eines „Übergabe-Tages“ zu Beginn des Schuljahres zur Abstimmung und Weitergabe von Informationen zu einzelnen SuS, zur Lerngruppe und zu fachlichen Inhalten.
2. Schulkultur und Schülerinnen- und Schülerförderung
- Ein systematisches Konzept zur individuellen Förderung wird etabliert und weiterentwickelt.
→ Beispiel: Einführung eines Lerntreffs mit zusätzlichen Lernzeiten in den Hauptfächern für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler (in der Pandemie und danach für die SuS der Sekundarstufe I und der EF, jetzt nur noch für die Stufen 5 und 6).
Kennenlerngespräche beim Übergang Klasse 10 in die EF. Intensive Schullaufbahnberatung der SuS im Laufe der Oberstufe.
Beratungstag zu Minderleistungen auf den Halbjahreszeugnissen in der SEKI.
- Beratungsteam ist etabliert
→ Beispiel: Einrichtung eines festen Teams aus Schulseelsorgerinnen, Beratungslehrkräften und Vertrauenslehrkräften für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf.
- Ein Konfliktmanagementsystem (z. B. Streitschlichter-Programm und/oder Bera-tungsschema auf der Homepage) sichert eine positive Lernatmosphäre.
→ Beispiel: Ausbildung von Schüler-Streitschlichtern (Jahrgang 8–10) mit festen Sprechstunden für jüngere Schülerinnen und Schüler.
3. Personalentwicklung und Teamarbeit
- Ein “Mentoring”-Programm für neue Lehrkräfte wird dauerhaft implementiert.
→ Beispiel: Jede neue Lehrkraft erhält zu Beginn ihres Dienstes einen Leitfaden mit den ersten notwenigen Informationen zum MGWAT und in den ersten zwei Jahren eine erfahrene Mentorin (Frau Brandt) zur Seite gestellt. Halbjährlich finden Reflexionsgespräche (Newcomer-Treffen) mit der Schulleitung und der Mentorin statt.
- Fortbildungsangebote sind strukturiert und orientieren sich an den Schulentwicklungszielen.
→ Beispiel: Erstellung eines schulinternen Fortbildungsplans mit Fokus auf Medienkompetenz, Classroom-Management (Umgang mit schwierigen SuS) und Differenzierung.
4. Kooperation und Schulentwicklung
- Die Schulentwicklung erfolgt datenbasiert und partizipativ.
→ Beispiel: Jährliche Lehrer-, Schüler- und Elternbefragungen zur Schulentwicklung, deren Ergebnisse in die Schulprogrammarbeit einfließen.
- Es gibt ein klares Konzept zur Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern.
→ Beispiel: Kooperation mit lokalen Unternehmen für Praktika und Berufsorien-tierungsangebote in der Oberstufe, sowie Berufsinformationstage durch ehemalige SuS und Eltern.
- Eltern und Schülerinnen und Schüler werden aktiv in Entwicklungsprozesse eingebunden.
→ Beispiel: Einrichtung eines Schüler- und Elternbeirats, der regelmäßig an Schulentwicklungsgesprächen teilnimmt.
4. Maßnahmen zur Umsetzung mit konkreten Beispielen
1. Maßnahmen zur Unterrichtsqualität
- Hospitations- und Feedbacksystem einführen (vgl. MSB Zukunft der SL)
→ Beispiel: Jede Lehrkraft führt mindestens zwei Hospitationen pro Schuljahr mit anschließendem Feedback durch.
- Innovative Unterrichtsformen fördern
→ Beispiel: Methodenwoche „Digitales Lernen“ zur Erprobung neuer Unterrichtsmethoden mit digitalen Medien.
2. Maßnahmen zur Schulkultur
- Schulklima-Check durchführen
→ Beispiel: Anonyme Schülerbefragungen zur Wahrnehmung des Klassenklimas und Vorschläge für Verbesserungen.
- Erweiterung des Beratungsteams:
→ Beispiel: Eine Stelle für Schulsozialarbeit wurde beim Jugendamt beantragt und bewilligt, zurzeit läuft das Besetzungsverfahren.
- Sozialkompetenztraining fördern
→ Beispiel: Einführung von verpflichtenden Sozialtrainings in Klasse 8 zur Stärkung der Klassengemeinschaft sowie Festschreibung einer Klassenfahrt mit dem Schwerpunkt der Förderung des Klassenzusammenhaltes zu Beginn der Klasse 6 (Kennenlernfahrt).
3. Maßnahmen zur Personalentwicklung
- Fortbildungsplanung individualisieren
→ Beispiel: Lehrkräfte können eigene Fortbildungsinteressen mit den Entwicklungszielen der Schule abgleichen und Vorschläge einreichen.
- Teamarbeit stärken
→ Beispiel: Einführung von jahrgangsübergreifenden Lehrerteams zur Unterrichtsentwicklung.
4. Maßnahmen zur Schulentwicklung
- Schulentwicklungsgremium/Steuergruppe besser etablieren
→ Beispiel: Einmal pro Halbjahr trifft sich eine Steuergruppe aus Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern zur Evaluation der Schulentwicklung.
- Kooperation mit externen Partnern ausbauen
→ Beispiel: Zusammenarbeit mit Universitäten zur Unterstützung von Schülerforschungsprojekten in den MINT-Fächern.
- Eltern- und Schülerpartizipation fördern
→ Beispiel: Einrichtung eines digitalen „Feedback-Kastens“, in dem Vorschläge und Anregungen eingereicht werden können. (Kein Meckerkasten!)
- Fortbildungen systematisch planen und auswerten: Lehrkräfte erhalten systematisches Feedback und Möglichkeiten zur professionellen Weiterentwicklung.
→ Beispiel: Entwicklung eines Fortbildungsportfolios, in dem Lehrkräfte ihre besuchten Fortbildungen und deren Umsetzung dokumentieren. (zu Maßnahmen?)