2.09 Bildungssprache und sprachsensibler (Fach-)Unterricht

Stand: 4/2025 

1. Einleitung 

Die sprachliche Kompetenz der Schülerinnen und Schüler ist eine zentrale Voraussetzung für das erfolgreiche Lernen in allen Fächern. Bildungssprache bildet die Grundlage für die Teilhabe an schulischer Bildung und ist damit ein integraler Bestandteil von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Am Märkischen Gymnasium Wattenscheid ist die Förderung der Bildungssprache als schulische Querschnittsaufgabe verankert und wird systematisch sowie koordiniert umgesetzt. Das vorliegende Konzept berücksichtigt die rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes NRW sowie die Handlungsfelder des Referenzrahmens Schulqualität NRW, insbesondere die Bereiche „Unterrichtsentwicklung“, „Individuelle Förderung“ und „Schulkultur“. 

2. Zielsetzungen 

Das Märkische Gymnasium Wattenscheid verfolgt mit dem Schwerpunkt „Bildungssprache und sprachsensibler Fachunterricht“ folgende Ziele: 

  • Systematische und nachhaltige Förderung bildungssprachlicher Kompetenzen über alle Jahrgangsstufen und Fächer hinweg. 
  • Entwicklung und Umsetzung eines sprachsensiblen Fachunterrichts in allen Fachbereichen. 
  • Stärkung der Bildungssprache von mehrsprachigen Schülerinnen und Schülern zur erfolgreichen Teilhabe am Regelunterricht. 
  • Ausbau der schulischen und außerschulischen Kooperationsstrukturen zur Sprachbildung. 
  • Sichtbarmachung von Sprachbildung als Leistungsaspekt im schulischen Kontext. 

3. Standards 

 Die Schule hat zur Umsetzung dieser Ziele verbindlich als Standards eingeführt: 

  • Konzept des sprachsensiblen Fachunterrichts (verantwortlich: A14, N.N.), das alle Fächer zur Sprachförderung verpflichtet. 
  • Benennung einer Sprachbildungsbeauftragten zur Koordination der Maßnahmen und als Ansprechpartnerin der Schulaufsicht. 
  • Enge Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) zur Förderung von Fachwissen und zur Bereitstellung von Ressourcen. 
  • Regelmäßige Fortbildungen für Sprachförderlehrkräfte über das KI. 
  • Einrichtung von Sprachfördergruppen auf drei Niveaustufen: Alphabetisierung, A1, A2/B1. 
  • Eigenständig entwickeltes schulisches Konzept zum Spracherwerb in den Sprachfördergruppen. 
  • Bereitstellung KI-unterstützter Sprachlerneinheiten durch den für die Organisation der Sprachfördergruppen beauftragten Lehrkräfte für eine bessere Integration der Sprachförder-SuS in den Regelunterricht. 
  • Zusammenarbeit mit den Lesementoren zur individuellen Leseförderung. 
  • Kooperation mit den Rotariern im Projekt „Sprache verbindet“ zur Sprachpraxis außerhalb des Unterrichts. 
  • Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) sowie die Möglichkeit, in der Herkunftssprache eine Abschlussprüfung abzulegen. 
  • Besondere Würdigung der schulischen Entwicklung ehemaliger Sprachförder-Schülerinnen und -schüler im Abitur.
  • Feierliche Begehung des Tags der Muttersprache, z. B. durch Transparenz der in einer Klasse gesprochenen Sprachen sowie durch mehrsprachige Türschilder an den Klassenräumen und ähnlichen Aktionen. 
  • Entwicklung der Aktion „Language of the Year“, in deren Rahmen eine Sprache für ein Schuljahr sichtbar gemacht wird (z. B. durch Begrüßungen in der Sprache, Steckbriefe, Begegnungsformate oder Kooperationen mit der Schulgemeinschaft). 

4. Maßnahmen 

Zur Weiterentwicklung dieser Standards werden folgende Maßnahmen angedacht: 

  • Entwicklung und Evaluation von sprachsensiblen Unterrichtsmodulen in allen Fächern, z. B. durch explizite Sprachaufgaben in Mathematik oder strukturierte Schreibrahmen im Geschichtsunterricht. 
  • Jährliche Schulung der Lehrkräfte zum Thema Sprachsensibilität durch das KI oder externe Expertinnen und Experten. 
  • Einführung und Pflege eines schulinternen Handbuchs „Sprachbildung im Fachunterricht“. 
  • Diagnostik und Einteilung der Schülerinnen und Schülern in Sprachfördergruppen durch qualifiziertes Personal. 
  • Nutzung digitaler, KI-gestützter Lernplattformen (z. B. „Lernraum.NRW“ oder „duolingo classroom“) zur Sprachförderung parallel zum Regelunterricht. 
  • Regelmäßige Austauschformate der Sprachbildungsbeauftragten mit dem Kollegium zur Abstimmung der Förderstrategien. 
  • Einrichtung eines „Sprachcafés“ als geschützter Raum für Sprachpraxis. 
  • Projektwochen mit mehrsprachigen Lesungen (ev. in Kooperation mit den Lesementoren). 
  • Öffentliche Anerkennung sprachlicher Leistungen, z. B. durch Preise, Zeugnisbemerkungen oder Beiträge auf der Schulhomepage. 
  • Zusammenarbeit mit der Initiative „Deutsches Sprach-Diplom (DSD)”. 

5. Evaluation 

Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig auf verschiedenen Ebenen überprüft: 

  • Erhebung von Sprachstandsdaten bei Eintritt, nach einem Jahr und vor dem Übergang in die Sekundarstufe II. 
  • Auswertung der Ergebnisse in den Sprachfördergruppen anhand standardisierter Verfahren (z. B. C-Tests, Beobachtungsbögen). 
  • Dokumentation und Reflexion in den Fachkonferenzen. 
  • Jährlicher Bericht der Sprachbildungsbeauftragten an die Schulleitung und Schulkonferenz. 
  • Beteiligung an regionalen Netzwerken und Vergleichsstudien zur Qualitätssicherung. 

6. Fazit 

Die systematische Sprachbildung ist fester Bestandteil des schulischen Selbstverständnisses am Märkischen Gymnasium Wattenscheid. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur individuellen Förderung und zur Sicherung von Bildungsgerechtigkeit. Durch konkrete Standards, vielfältige Maßnahmen und ein abgestimmtes Evaluationsverfahren wird der Erwerb der Bildungssprache nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt.