Stand: 04/2025
Die Überprüfung des Lernerfolgs und die Leistungsbewertung sind zentrale Bestandteile des Unterrichts am Märkischen Gymnasium Wattenscheid. Sie folgen den inhaltlichen und formalen Vorgaben des Schulgesetzes NRW (§ 48), der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I und II (APO-SI/APO-GOSt) sowie den fachspezifischen Vorgaben der jeweils gültigen Kernlehrpläne. Ziel ist es, eine faire, nachvollziehbare und pädagogisch sinnvolle Bewertung sicherzustellen, die sowohl der Leistungsgerechtigkeit als auch der individuellen Förderung dient.
Die Grundsätze der Leistungsbewertung werden in den Fachkonferenzen regelmäßig beraten und in den schulinternen Curricula verbindlich festgehalten. Sie umfassen sowohl die Gewichtung der Leistungsbereiche als auch Kriterien zur Bewertung schriftlicher, mündlicher und praktischer Leistungen.
Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, werden alle relevanten Verfahren und Bewertungsmaßstäbe den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres und vor zentralen Leistungsüberprüfungen klar kommuniziert. Die Fachschaften stellen darüber hinaus (fächerübergreifende) Bewertungsraster sowie fachspezifische Hinweise über das Lernmanagementsystem bereit. Auch bei Elternabenden und Beratungsgesprächen werden diese Inhalte anlassbezogen erläutert.
Zur Qualitätssicherung ist die Einhaltung der festgelegten Verfahren ein verbindlicher Bestandteil der Fachkonferenzarbeit. Fachvorsitzende achten im Rahmen kollegialer Absprachen und schulinterner Evaluationen darauf, dass die Prinzipien der Leistungsbewertung konsistent angewendet werden. Die Schulleiterin unterstützt diesen Prozess anlassbezogen.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der systematischen Erfassung der Lernstände und Lernentwicklungen. Durch standardisierte Diagnoseverfahren (z. B. Vergleichsarbeiten, Diagnoseinstrumente in Deutsch, Englisch und Mathematik) sowie kontinuierliche Unterrichtsbeobachtung erfassen die Lehrkräfte individuelle Förderbedarfe. Diese werden dokumentiert und bilden die Grundlage für gezielte Fördermaßnahmen wie z. B. Sprachfördergruppen, Lerntreff oder LRS-Förderkurse.
Die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen werden nicht nur zur Leistungsfeststellung genutzt, sondern dienen auch der Weiterentwicklung des Unterrichts. Lehrkräfte reflektieren ihre Unterrichtsplanung auf der Basis der Diagnoseergebnisse und passen Inhalte sowie Methoden bedarfsgerecht an. Dabei sollen zukünftig verstärkt KI-gestützte Feedbackverfahren genutzt werden, um den Lernprozess gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern weiterzuentwickeln.
Die Steuergruppe und der Koordinator für Schulentwicklung begleiten diese Prozesse kontinuierlich, beraten die Fachschaften und initiiert gemeinsam mit dem Fortbildungsbeauftragten schulinterne Fortbildungen zur Weiterentwicklung einer kompetenzorientierten und lernförderlichen Leistungskultur.